Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. Um dieses Verfahren besonders transparent zu gestalten, wurde in Hamburg der Sammelfonds für Bußgelder eingerichtet, über den eine Zuweisung durch ein Gremium jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres zunächst an bestimmte Fördergebiete (wie z.B. Straffälligen- und Bewährungshilfe, Allgemeine Jugendhilfe oder Natur- und Umweltschutz) erfolgt und sodann weiter verteilt wird.

Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Einrichtung einen Antrag auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn sie bei der Justizbehörde registriert ist. Die Registrierung haben wir für unseren Förderverein Mitte letzten Jahres abgeschlossen.

Anfang 2022 haben wir dann einen Antrag auf Zuweisung von Mitteln für die Beschaffung eines PKW-Anhängers gestellt. Dieser Anhänger wird sicher viel von unserer Jugendfeuerwehr genutzt werden, deren Ausbildung und Übungen häufig im Gelände der zum Einsatzgebiet gehörenden Fischbeker Heide oder dem Moorgürtel der Süderelbmarsch stattfinden. Geräte und Ausrüstung, die nicht auf den Einsatzfahrzeugen verlastet sind, müssen für diese Übungen, aber auch bei anderen Gelegenheiten wie z.B. zu Wettbewerben oder Zeltlagern, transportiert werden. Deshalb soll es ein PKW-Anhänger mit Kofferaufbau werden. Mit dem Anhänger soll nicht nur der Transport des Materials zu Übungsdiensten, sondern auch die sichere Unterbringung von persönlichen Gegenständen der JF-Mitglieder z. B. bei Zeltlagern gewährleistet sein. Darüber hinaus könnte der Anhänger aber auch bei überörtlichen Einsatzlagen durch die Einsatzabteilung genutzt werden (z.B. bei Einsätzen zur Deichverteidigung).

Und tatsächlich – zur Überraschung aller Beteiligten und unserer großen Freude teilt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in einem Schreiben vom 05. August 2022 mit, dass auf Beschluss der Verteilungsgremien eine Zuweisung in Höhe von 3500,- EUR erfolgt an unseren Förderverein erfolgt.

Nach Abstimmung mit dem Führungsleuten der FF Fischbek über eine Spezifikation zur Beschaffung des Kastenanhängers haben wir nun Angebote bei einigen Anhängerherstellern angefragt. Die Beschaffung muss nach den Vergaberichtlinien bis spätestens Ende April 2023 abgeschlossen sein.